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Besuchsregelung – 3G

Für Besuche in unserem Haus (als betriebserlaubnispflichtige Einrichtung gemäß §45 SGB VIII) gilt ab sofort die 3G Regel.
(Entsprechend der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO vom 17. August 2021 in der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung“.




Unser Haus ist eine spezialisierte Mutter-Kind Einrichtung für :

  • Frauen, die aufgrund einer  strukturellen Störung (z.B. Persönlichkeitsstörung Typ Borderline )  u.a. Probleme in der Emotionsregulation und/oder der Mentalisierungsfähigkeit haben und daher in ihrem Fürsorgeverhalten eingeschränkt sind

  • Frauen, die aufgrund einer psychischen Erkrankungen (Zwangsstörungen, Depression etc.)  Unterstützung bei ihrer elterlichen Verantwortung benötigen

  • gefährdete Mutter-Kind Dyaden, in denen neben der Klärung/Stärkung der elterlichen Kompetenzen gleichzeitig eine Sicherung des Kindeswohls notwendig ist
  • minderjährige Schwangere/ Mütter, die die nicht an ihrem bisherigen Wohnort bleiben können und aufgrund eigener schwieriger Bindungserfahrungen Hilfebedarf in verschiedenen Bereichen ihrer  Persönlichkeitsentwicklung und ihrer elterlichen Aufgaben haben
  • Mutter-Kind-Dyaden, die aus anderen Gründen intensive Begleitung und Unterstützung benötigen (geistig/seelische Einschränkungen/ Suchterkrankung)


Unserer Haltung nach benötigen die Eltern und Kinder:

  • Sicherheitsgebende Strukturen
  • Stabilisierende Rahmenbedingungen
  • intensive Diagnostik zur passgenauen Hilfe
  • Selbstwirksamkeitserfahrungen
  • Psychoedukation
  • wertschätzende Haltungen
  • Entlastung und Unterstützung
  • Förderung und Stärkung
  • Perspektivklärung und Vernetzung

Unsere Angebote…

zur Verwirklichung dieser Überzeugung sind

  • vielfältig und multiprofessionell
  • am Kindeswohl orientiert
  • den Bedarfen angepasst
  • an den Ergebnissen aus Bindungs-, Trauma- und Emotionsforschung ausgerichtet

Unsere Wohnformen…

  • eine intensiv betreute Wohngruppe für Frauen und ihre Kinder mit einer 24-Stunden-Betreuung zur Sicherung des Kindeswohls
  • mehrere Wohngruppen und Wohnungen für Frauen und ihre Kinder in einer 24-Stunden- Betreuung
  • Wohnungen im Verselbständigungsbereich

 

 
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